In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage der Einsegnung öffentlicher Einrichtungen diskutiert. Die Diskussionen waren sehr gut und haben deutlich gemacht, dass es dieser Auseinandersetzung bedarf. Deswegen haben wir heute im Stadtrat die Durchführung einer Anhörung beantragt. Damit wollen wir eine öffentliche Diskussion anstoßen, wie weit die Religionsfreiheit geht und wann Neutralität des Staates geboten ist. Die Mehrheit des Stadttates folgte unserem Vorschlag.
Redebeitrag Stadtratssitzung 23.10.2017 (Roland Schäfer)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frage, über die wir heute diskutieren, ist keineswegs trivial. Es geht um die Frage, ob es Aufgabe des Staates bzw. der Kommune ist, eine Einsegnung zu organisieren oder ob diese sogar im Widerspruch zu unserem Verständnis von religiöser Neutralität steht.
Es geht nicht um die Frage, Glaubensgemeinschaften als solche oder einzelne Religionen zu benachteiligen. Unstrittig ist doch, dass natürlich jede Religionsgemeinschaft die Möglichkeit haben muss, ihren Glauben auszuüben. Und wenn hierzu auch die Segnung von Gebäuden gehört, dann steht es auch jedem frei, dies zu tun. Allerdings ist die Frage berechtigt und nicht ohne weiteres zu beantworten, ob es Aufgabe der Stadtverwaltung ist, dies zu organisieren.
In der Debatte in den Ausschüssen wurde bereits mehrfach auf die Präambel des Grundgesetzes verwiesen.
Ich zitiere: “Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.”
Ja, das Grundgesetz nimmt damit in der Präambel Bezug auf einen Gott. Aber das Grundgesetz leitet sich vom Volk ab, nicht von einer anderen Instanz. Aus der Berufung auf die Verantwortung vor Gott kann weder antiatheisitische noch eine pro-christliche Auslegungsmaxime für das Grundgesetz abgeleitet werden. Vielmehr wird deutlich, dass sich das Grundgesetz von niemand anderem ableitet, als vom Volk selbst. Und das Volk besteht eben nicht nur aus einer christlichen Mehrheit, sondern aus vielen einzelnen Glaubensrichtungen. Sie alle gehören zum Volk. Sie alle sind Teil des Ganzen.
Ingelheim lebt Vielfalt – so ist der Titel unseres Integrationskonzeptes, dass unter der Federführung des Migrations- und Integrationsbüros Ingelheim erarbeitet wurde. Diese Vielfalt, die Ingelheim bereichert, heißt für mich auch vielfältige religiös- weltanschauliche Vorstellungen. Jeder muss die Möglichkeit haben, seinen Glauben frei ausüben. Aber das setzt auch die Neutralität des Staates voraus.
Keine der von mir angesprochenen Punkte vermag eine abschließende Antwort zu geben. Und deswegen bin ich davon überzeugt, dass unsere Frage nicht einfach zu beantworten ist. Sie braucht den Diskurs. Die braucht auch die Auseinandersetzung. Und – erlauben Sie mir diese Bemerkung – es ist vielleicht auch eine Frage, die die Definitionsmacht – ich sage bewusst nicht Kompetenz – eines Stadtrates übersteigt. In jedem Fall sollten wir uns tiefergehend mit diesem Thema auseinandersetzen. Daher macht die SPD von dem Minderheitenrecht Gebrauch und stellt einen Antrag auf Anhörung gem. § 35 II der Gemeindeordnung. Wir wollen damit den Weg für eine öffentliche Auseinandersetzung dieser rechts- und religionswissenschaftlichen Fragen eröffnen. Natürlich sollen auch die Glaubensgemeinschaften zu Wort kommen. Ebenso sollten die Kommunalen Spitzenverbände die Praxis beleuchten.
Vielen Dank.