Die Ingelheimer SPD kann die Schließung der Bereitschaftspraxis in Ingelheim nicht nachvollziehen. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte dies verkündet und als Grund auf ein Urteil des Bundessozialgerichts verwiesen. Das Gericht hat bestätigt, dass sogenannten Poolärzte sozialversicherungspflichtig sein können. Dies sei anhand der Umstände des Einzelfalls zu bewerten.
“Die KV hat einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag und daran ändert auch das Urteil nichts”, so SPD-Vorsitzender Dominik Brill. “Wie Gesundheitsminister Hoch bereits erklärt hat: Es kann nicht sein, dass die KV nun Gründe heranzieht, um ihre Aufgabe des Bereitschaftsdienstes nicht mehr zu erfüllen – letztlich zu Lasten der Patientinnen und Patienten und der Notaufnahmen, die dann stärker beansprucht werden.”
“Wir haben die Erwartung, dass die Bereitschaftspraxis erhalten bleibt.“, so Brill weiter. „Wir haben darüber hinaus eine rechtliche Prüfung angeregt, ob und in welchem Umfang die KV derzeit dem Sicherstellungsauftrag nachkommt. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig.“
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